clever gefahren
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AGB

1. Einbeziehung der AGB

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Dienstleisters Jochen Clauberg, nachstehend auch clever - gefahren genannt, erfolgen ausschliesslich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des oben Genannten. Der Kunde wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Der Kunde erklärt sich spätestens mit Vertragsabschluss mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jochen Clauberg clever - gefahren einverstanden.

2. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

Alle Angebote von clever - gefahren sind freibleibend und unverbindlich. Clever - gefahren ist mit seinen im Angebot festgelegten Preisen für die Dauer von 30 Tagen gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung gegenüber dem Vertragspartner zustande. Alle Absprachen und / oder Änderungen die den Vertragsabschluss betreffen bedürfen der schriftlichen Form. Die zu den Angeboten gehörenden Beschreibungen der Leistungen dienen als Näherungswerte und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

3. Leistungspflichten

Alle von clever - gefahren erbrachten Leistungen werden grundsätzlich nach dem entstandenen Aufwand vergütet. Alle Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten richten sich dabei nach den gültigen Preislisten oder tariflichen Absprachen, sofern keine Pauschalarrangements vereinbart sind.

4. Leistungsgewährung

Der Dienstleister unterliegt den Gesetzgebungen im Bereich der Personenbeförderung und kommt diesen auch gewissenhaft nach. ( PBefG )

5. Lieferbedingungen

Alle von clever - gefahren zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit im üblichen Rahmen. Von clever - gefahren unvorhersehbare oder von clever - gefahren unabhängige Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeiten durch höhere Gewalt, Anordnungen von Amtswegen oder Betriebsstörungen aller Art entheben clever - gefahren von der Lieferpflicht und erlauben es clever - gefahren vom Vertrag zurückzutreten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Personendienstleistungen werden zu den im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Festpreisen berechnet. Bei Personendienstleistungen auf Zeitbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Bei Sammelbeförderung durch einen Auftraggeber und Rechnungsstellung an denselbigen ist eine des Umfangs entsprechend erstellte Kalkulation und deren Zahlungsmodalität zu berücksichtigen. Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet. Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug unverzüglich zu bezahlen.

7. Rechtssprechung, Haftung und Gerichtsstand, Datenschutz

Der Beförderungsvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Beide Vertragsseiten haften entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Kann dieser nicht festgestellt werden oder befindet er sich außerhalb der BRD ist der Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens. Ansprüche aus einem geschlossenen Vertrag verjähren innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Fälligkeit, soweit nicht gesetzliche kürzere Verjährungsfristen bestehen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen eines Vertrages berührt nicht die Rechtsgültigkeit des gesamten Vertrages.
Gerichtsstand ist Solingen.